Die Indikation für eine logopädische Behandlung stellt der Hausarzt, HNO-Arzt, Pädaudiologe, Phoniater, Kinderarzt, Neurologe, Kieferorthopäde oder Zahnarzt. Diese stellen eine Heilmittelverordnung aus. Die Durchführung ärztlich verordneter Hausbesuche sind selbstverständlich.